Mit der Revision des Lebensmittelgesetzes sowie der Einführung der Trink-, Bade- und Duschwasser-Verordnung (TBDV) im Mai 2017, rückt die Trinkwasserqualität im Gebäude auch in der Schweiz zunehmend in den Fokus. Mit welchen Massnahmen kann die Trinkwasserqualität bis zu den Entnahmestellen sichergestellt werden? Wo liegen die Risiken und wie können diese minimiert werden? Welche Pflichten haben Eigentümer und Betreiber von Trinkwasserinstallationen? All diese Fragen gilt es zu klären. Um eine hygienisch optimale Wasserversorgung innerhalb eines Gebäudes betreiben zu können, ist eine intensive Zusammenarbeit in einer frühen Projektphase zwischen Bauherren, Betreiberinnen, Architekten, Generalunternehmerinnen und Sanitäringenieuren Voraussetzung.